Mobbingthema beim Land Salzburg

Eine ehemalige Bedienstete der BH Salzburg klagt aktuell (wiederum)das Land Salzburg auf eine letztlich sechsstellige Summe wg. Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Die schon 2014 eingereichte Klage wurde gemäß einem OGH-Urteil nicht als verjährt angesehen,obwohl die Betroffene 2013 in den Ruhestand versetzt wurde. Die Materie ist nun wiederum beim Landesgericht ansässig.

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