Restriktives Psychiatrie-Gesetz in Bayern geplant

Die Bayerische Landesregierung arbeitet an einem Gesetz, das die Versorgung psychisch kranker Menschen im Bundesland neu regeln soll. Im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).

Oberstes Ziel ist dabei die Gefahrenabwehr. Vor allem soll das neue Gesetz regeln, was passiert, wenn psychisch Kranke als gefährlich für sich selbst oder andere eingeschätzt und dann, eventuell gegen ihren Willen, in einer Klinik untergebracht werden.  

„Psychisch kranke Menschen werden wie Kriminelle behandelt“, kritisiert Margit Berndl, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Bayern. Dabei gibt es für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter ja spezielle Regeln, den sogenannten Maßregelvollzug.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes steht in der Kritik: die sogenannte Unterbringungsdatei. Hier sollen die Daten von allen Patienten gespeichert werden, die – egal für welchen Zeitraum – auf Anordnung in einer Psychiatrie untergebracht waren. Name, Geburtsdatum, Untersuchungsbefund, Unterbringungsdauer und einiges mehr: All das soll für mindestens fünf Jahre gespeichert bleiben. Und diese Daten können laut Gesetzentwurf zum Beispiel auch verarbeitet werden, um Straftaten zu verfolgen.

Das sei rechtsstaatlich nicht akzeptabel, sagt Berndl. „Wir haben große Sorge, dass das Gesetz dazu führen wird, dass sich psychisch kranke Menschen noch mehr zurückziehen werden und versuchen, ihre Krankheit zu verbergen anstatt sich Hilfe zu suchen“, so Berndl weiter.

Auch die Piratenpartei kritisiert den Entwurf. „Man scheint vergessen zu haben, dass es sich nicht um Verbrecher, sondern Patienten handelt“, sagt Martina Wenta, Bezirksrätin der Piraten in Oberbayern.

„Erhöht die Stigmatisierung psychisch Kranker“

Auch der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker befürchtet, dass der Entwurf „in der vorliegenden Form enorm die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen erhöht, da der Eindruck erweckt wird, dass diese generell potentiell gefährlich seien“.

Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts werden in Bayern jährlich zwischen 12.000 und 13.000 Menschen öffentlich-rechtlich untergebracht, weil von ihnen eine Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Krankheit ausgeht.

Am 24. April soll es im Bayerischen Landtag eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf geben.