Gesunder Start ins Arbeitsleben

Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.

Junge Menschen müssen vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung schaden. Der Gesetzgeber hat daher besondere Schutzvorschriften für jugendliche ArbeitnehmerInnen erlassen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz enthält zum Beispiel Regelungen zu Mindestalter, Beschäftigungsverboten, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Bestimmungen zum Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Diese für ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 geltenden Vorschriften sind von den Betrieben verpflichtend einzuhalten. Ziel ist es, die Jugendlichen vor Arbeitsunfällen zu schützen und sie auf die Unfall- und Verletzungsgefahren aufmerksam zu machen.

Magazin

3.SVP-Forum in Salzburg

Bald ist es wieder so weit: Am 13. Juni 2019 findet in Salzburg das SVP-Forum statt. Eine gute Gelegenheit, seine Kenntnisse aufzufrischen und sich mit Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und auszutauschen. Deshalb: Gemeinsam für eine gesunde Arbeitswelt!

Sicherheitsvertrauenspersonen kennen die betriebliche Praxis und sind „direkt vor Ort“ Ansprechpartner und -partnerinnen für die Belegschaft. SVP tragen im Rahmen ihrer Informations-, Beratungs- und Mitspracheaufgaben maßgeblich dazu bei, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht nur sicher fühlen, sondern auch gesund bleiben. Dabei ist sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz gefragt.

Der Einstieg erfolgt mit einem Impulsvortrag für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „Arbeitsschutz“ mit Wolfgang Hien, Arbeits- und Gesundheitswissenschafter, Medizinsoziologe, Biografieforscher und Lehrbeauftragter der Universität Bremen. Danach kann aus verschiedenen Workshops – je einer für den Vor- bzw. Nachmittag – gewählt werden.

INFO

Montag ist Unfalltag

Montagmorgen, der wohl unbeliebteste Zeitpunkt in der Woche für viele Arbeitnehmer. Müdigkeit, die Gedanken noch beim Wochenende – das schlägt sich auch in der Unfallstatistik nieder. Der Montag ist laut der AUVA für Arbeitnehmer offenbar der gefährlichste Wochentag. 2017 verzeichnete die AUVA 12.264 Wegunfälle von Erwerbstätigen, also Unfälle, die am Weg von oder zur Arbeit geschehen. Auch Arbeitsunfälle passieren am Montag am meisten. 2017 verletzten sich Arbeitnehmer am Montag 18.440 Mal.

Bei den Wegunfällen sind Verkehrsunfälle besonders gefährlich. Sie stellen mit rund 61 Prozent den weitaus größten Anteil an Wegunfällen dar, heißt es in der Statistik.

Problematisch ist die „dunkle Jahreszeit“. „Im Herbst und Winter werden Wege von und zur Arbeit hauptsächlich in der Dämmerung und im Dunkeln zurückgelegt – zusätzlich behindern häufig Regen, Nebel oder Schnee die Sicht. Die Unfallgefahr ist somit insgesamt erhöht“, erklärte Verkehrsexperte Peter Schwaighofer. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollten am besten reflektierende Kleidung oder reflektierende Elemente an der Kleidung, Taschen etc. tragen. Das erhöht die Erkennbarkeit für Autofahrer etwa dramatisch, rät die AUVA in einer Aussendung.

Die Unfälle nehmen im Lauf der Woche ab. Am Freitag passieren bereits viel weniger Unfälle, am Wochenende sind die Zahlen – keine große Überraschung – auch gering.

Österreichweit gesehen war 2017 Montag der Tag an dem mit rund 21 Prozent die meisten Wegunfälle geschehen sind. Nach Bundesländern verteilt ereigneten sich die meisten Wegunfälle 2017 mit 26 Prozent in Wien, gefolgt von Oberösterreich mit 22 Prozent.

Die Zahlen sind in den letzten Jahren konstant geblieben. Auch in der Fünfjahresstatistik kristallisiert sich der Montag als der gefährlichste Tag der Woche heraus.

Arbeitsstunden in Österreich – EU-Vergleich

Grundsätzlich steckt den rechtlichen Rahmen in der EU eine Richtlinie ab, welche die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb von vier Monaten auf 48 Stunden begrenzt. Auch Ruhezeiten von durchgängig mindestens elf Stunden müssen eingehalten werden. Daneben werden die Arbeitszeiten auch von den jeweiligen Kollektivverträgen definiert.

Bei diesen war Österreich mit 38,8 Wochenstunden leicht über dem EU-Schnitt von 38, wie eine Untersuchung der EU-Agentur Eurofound aus dem Jahr 2016 zeigt. Spitzenreiter sind hier unter anderem Griechenland und Kroatien mit jeweils 40 Wochenstunden, Schlusslicht ist Frankreich mit 35,6 Wochenstunden. Allerdings sagen diese Regelungen mitunter wenig über die tatsächliche Arbeitszeit aus, diese liegt meist deutlich darüber: Laut Eurostat-Daten lag sie in der EU bei durchschnittlich 40,3 Wochenstunden, Österreich liegt mit 41,3 Stunden im Spitzenfeld auf Rang drei.

Ganz vorn liegt das Vereinigte Königreich mit 42,3 geleisteten Wochenstunden, das Schlusslicht macht Dänemark mit 37,8 Stunden. Laut WKO müssen in den Vergleich aber auch die Urlaubs- und Feiertage miteinbezogen werden, die in Österreich über dem EU-Schnitt liegen. Damit verringere sich die tatsächliche Wochenarbeitszeit. Auch bei den Tageshöchstarbeitszeiten wird gern verglichen: Diese liegt in Österreich derzeit unter dem EU-Schnitt bei zehn Stunden, in Großbritannien, Irland, Schweden und Dänemark bei 13 Stunden.

In den beiden letztgenannten Ländern gibt es aber keine explizite Regelung bei den Höchstgrenzen.

Länderüberblick: Schweden

Schon Anfang des Jahrtausends führte eine Toyota-Werkstatt in Göteborg den Sechs-Stunden-Tag für ihre Mitarbeiter ein. Daraufhin fanden auch Versuche in Krankenhäusern und Altersheimen statt. Den Mitarbeitern soll es durch die verkürzte Arbeitszeit besser gehen. Allerdings führten die Projekte auch zu deutlichen Mehrkosten, weshalb viele davon bald wieder eingestellt wurden.

Finnland

In fast keinem anderen europäischen Land arbeiten Bewohner weniger als die Finnen. Auf rund 39 Wochenstunden kommen die Einwohner laut Eurofound. Allerdings leidet darunter nicht zwangsweise die Produktivität, was Zahlen zum BIP pro Kopf zeigen. Flexible Arbeitszeiten sind in dem Land weitverbreitet: 80 Prozent der Unternehmen bieten Modelle wie Arbeitszeitkonten an.

Deutschland

In Deutschland liegt die tägliche Höchstarbeitszeit wie in Österreich bei zehn Stunden. Im Vergleich arbeiten die Deutschen aber ungefähr eine Stunde weniger pro Woche. Die Arbeitszeiten sind in dem Land liberaler, die Stellung des Betriebsrats ist aber auch stärker ausgebaut. Laut Agenda Austria könnten die Arbeitszeitkonten als Vorbild dienen, bei denen Zeit „angespart“ werden kann.

Grossbritannien

Im Vergleich zu Skandinavien steht das Vereinigte Königreich auf der anderen Seite der Arbeitsskala: Die Briten arbeiten mit 42,3 Stunden pro Woche mehr als alle anderen EU-Bürger. Arbeitszeiten sind in den vergangenen Jahren zwar flexibler geworden, trotzdem geben laut einer Umfrage etwa zwei Drittel der Briten an, mehr zu arbeiten als noch vor zwei Jahren, ohne dass die Produktivität stieg.

Neue Arbeitszeitregelung ab 2019!

ÖVP und FPÖ haben sich auf ein Modell zur umstrittenen Arbeitszeitflexibilisierung geeinigt. Die beiden Regierungsparteien haben sich dabei laut eigenen Angaben an einem Sozialpartner-Papier aus dem Jahr 2017 orientiert. Der Acht-Stunden-Tag soll als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben, auf freiwilliger Basis soll ab Jänner 2019 aber auch bis zu zwölf Stunden gearbeitet werden können.

Einen entsprechenden Gesetzestext haben die Koalitionsparteien am Nachmittag als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Bei der geplanten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden soll es Einschränkungen geben, heißt es in dem Papier. Für die 11. und 12. Stunde gibt es demnach bei überwiegenden persönlichen Interessen – etwa Kinderbetreuungspflichten – für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.

Die weiteren Eckpunkte der von ÖVP und FPÖ ausverhandelten Arbeitszeitregelung: Der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll gesichert bleiben, zugleich die Vier-Tage Woche gesetzlich ermöglicht werden. Neben der täglichen (acht Stunden) soll auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden beibehalten werden, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit blieben ebenfalls unberührt, heißt es. Das Modell der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden pro Tag vor.