Die 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle
Eindeutige Aufwertung der Arbeitspsychologie und Evaluierungspflicht psychischer Belastungen (anlassunabhängig) sind wesentliche Eckpfeiler des ASchG neu. Gepaart mit der verpflichtenden Anwendung validierter arbeitspsychologischer Verfahren (AI-Vorgaben) bedeutet dies das Entrè der Arbeitspsychologie in die Betriebe – und zwar auf gesetzlicher Basis. Zusatzinfo