Diskriminierungsschutz im Berufsleben wird erweitert

Wer Kinder betreuen oder Angehörige pflegen muss, ist ab heute durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. Vor der Änderung mussten Betroffene nachweisen, dass die Diskriminierung mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, und Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer sehen darin einen Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Zuvor habe man glaubhaft machen müssen, dass es bei Diskriminierung rund um die Vereinbarkeit einen Bezug zum eigenen Geschlecht gebe, sagte Konstatzky im Gespräch mit der APA. Das habe Geschlechterrollen, etwa, dass Frauen für die Sorgearbeit zuständig seien, weiter einzementiert, so Hammer.

Mit der Änderung schütze das Gesetz nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte mit Bezug zur Vereinbarkeit in Anspruch nehmen, vor Diskriminierung. Dabei geht es etwa um flexible Arbeitszeiten, Karenzen zur Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern. Die Expertinnen sehen die Gesetzesänderung auch als Auftrag für Unternehmen, vermehrt für Vereinbarkeit zu sorgen.

Mit Blick auf Lebensrealitäten „große Verbesserung“

Gar nicht im Gesetz ausgedrückt gewesen sei bisher das Thema Pflege von Angehörigen. Nur wenn eine Verbindung zur Geschlechterrolle aufgebaut werden konnte, habe man sich darauf berufen können. „Das ist im Hinblick auf die Lebensrealität von vielen Menschen wirklich eine ganz große Verbesserung“, ist Konstatzky überzeugt.

Vom Gesetz gedeckt sei nun etwa der Fall, dass man sich aufgrund der Pflege der kranken Mutter in Teilzeit oder Karenz befindet und später den ursprünglichen Job nicht wieder erhält, nennt sie ein Beispiel. Nun sei es möglich, Schadenersatz für die Würdeverletzung und die Wiederherstellung der vorherigen Arbeitsbedingungen zu erhalten, erklärte Hammer.

Tourismusarbeit wird familienfreundlicher

Auch im Tourismus sind Fachkräfte dringend gesucht. Um die Arbeit in der Branche attraktiver zu machen, fördert das Staatssekretariat für Tourismus nun „innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ mit bis zu 200.000 Euro pro Projekt.

Kinderbetreuung sei „ein besonders herausforderndes und dringliches Handlungsfeld“, sagte Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) heute. Zwei Drittel der Teilzeitbeschäftigten in der Branche sind weiblich.

Arbeiten in Beherbergung und Gastronomie ist durch einen hohen Frauenanteil und unregelmäßige Arbeitszeiten gekennzeichnet. Vor allem abseits der Ballungszentren gebe es in Österreich im europäischen Vergleich „nur wenig Kinderbetreuungsangebote“, hielt das Tourismusstaatssekretariat fest. Die Verantwortung bleibe oft bei der Familie.

Die neue Förderung soll „Tourismusregionen und Unternehmen motivieren, innovative Konzepte zur Kinderbetreuung zu erarbeiten, und damit die Rahmenbedingungen für Mütter und Väter verbessern, eine Stelle im Tourismus anzunehmen“, sagte Kraus-Winkler. „So unterstützen wir künftig Erwerbstätige, die aufgrund fehlender Kinderbetreuungsoptionen aktuell nur einer Teilzeitbeschäftigung nachkommen können.“

Betriebliche Kinderbetreuung wird neu aufgestellt

Eröffnung Villa RoSiPez C/Doris Hummer
Eröffnung Villa RoSiPez
C/Doris Hummer

Freiwilliges Vorzeigemodell: Drei oö. Familienunternehmen – Rosenbauer International, Silhouette International Schmied und PEZ/Haas Gruppe, haben sich zusammengeschlossen, um für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine optimale Lösung der Kinderbetreuung anbieten zu können und die Villa RoSiPez errichtet – eine betriebliche Kinderbetreuungseinrichtung. Aktuell wird auch in Salzburg politisch an der Erstellung eines neuen Kinderbetreuungsgesetzes gearbeitet,in dessen Rahmen Unternehmen gefordert sein könnten,ab einer bestimmten Betriebsgröße Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Wir berichten hierzu demnächst.