Evaluierung und Re-Evaluierung psychischer Belastungen

Arbeitsplatz-Evaluierungspflicht psychischer Belastungen seit 1.1.2013

Die neue ASchG-Novelle gilt per 1.1.2013. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergrund gerückt! Sämtliche Arbeitsplätze im Bereich des ASchG müssen bzgl. psychischer Belastungen evaluiert sein/werden,samt Maßnahmenplanung. Hierzu sind zertifizierte ArbeitspsychologInnen -gegenüber den klass. Präventivkräften (Amed,SFK)- ausbildungsmäßig am besten qualifiziert!

Unsere spezielle Webseite zu diesem Thema: www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

Zertifizierte ArbeitspsychologInnen sind als Präventionsfachleute gemäß ASchG § 82  im Ausmaß von 25% der gesetzlich vorgeschriebenen Präventivkrafteinsatzzeiten einsatzberechtigt. Dies gilt auch für unsere Dienstleistungen,die ausnahmslos von zertifizierten ArbeitspsychologInnen erbracht werden.

ASchG 2013 – Wir bieten die komplette betriebsspezifische Planung,Umsetzung und nachhaltige Implementierung der Evaluierung und auch die Reevaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen – weiterführende Informationen.