Diskriminierungsschutz im Berufsleben wird erweitert

Wer Kinder betreuen oder Angehörige pflegen muss, ist ab heute durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. Vor der Änderung mussten Betroffene nachweisen, dass die Diskriminierung mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, und Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer sehen darin einen Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Zuvor habe man glaubhaft machen müssen, dass es bei Diskriminierung rund um die Vereinbarkeit einen Bezug zum eigenen Geschlecht gebe, sagte Konstatzky im Gespräch mit der APA. Das habe Geschlechterrollen, etwa, dass Frauen für die Sorgearbeit zuständig seien, weiter einzementiert, so Hammer.

Mit der Änderung schütze das Gesetz nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte mit Bezug zur Vereinbarkeit in Anspruch nehmen, vor Diskriminierung. Dabei geht es etwa um flexible Arbeitszeiten, Karenzen zur Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern. Die Expertinnen sehen die Gesetzesänderung auch als Auftrag für Unternehmen, vermehrt für Vereinbarkeit zu sorgen.

Mit Blick auf Lebensrealitäten „große Verbesserung“

Gar nicht im Gesetz ausgedrückt gewesen sei bisher das Thema Pflege von Angehörigen. Nur wenn eine Verbindung zur Geschlechterrolle aufgebaut werden konnte, habe man sich darauf berufen können. „Das ist im Hinblick auf die Lebensrealität von vielen Menschen wirklich eine ganz große Verbesserung“, ist Konstatzky überzeugt.

Vom Gesetz gedeckt sei nun etwa der Fall, dass man sich aufgrund der Pflege der kranken Mutter in Teilzeit oder Karenz befindet und später den ursprünglichen Job nicht wieder erhält, nennt sie ein Beispiel. Nun sei es möglich, Schadenersatz für die Würdeverletzung und die Wiederherstellung der vorherigen Arbeitsbedingungen zu erhalten, erklärte Hammer.

Studien zur Gastro-Arbeit (OTS)

Arbeiten in der Gastronomie ist oft ungustiös. Das zeigt eine Studie des FORBA-Instituts. Diese wurde heute von der AK Wien und der Gewerkschaft VIDA präsentiert. Auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich kann das belegen. Die Beschäftigten in der Gastronomie sind gestresst und unzufrieden. „“Da überrascht es nicht, dass viele ihren Job in der Gastronomie aufgeben und sich beruflich verändern wollen. Es braucht dringend bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung““, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Eine aktuelle Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) zeigt, dass einem die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie vielfach den Appetit verderben. Das vermelden die AK Wien und die Gewerkschaft VIDA heute in einer Pressekonferenz. Dieser Befund lässt sich auch mit Daten aus dem Österreichischen Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich bekräftigen. Denn laut Index leidet mehr als ein Drittel der Gastronomiebeschäftigten unter ständigem Arbeitsdruck – mehr als in allen anderen Branchen. Überlange Arbeitszeiten, Dienste am Abend und an den Wochenenden und ständige Überstunden stehen auf der Tagesordnung. Oftmals in Verbindung mit schlechter Entlohnung und Missachtung von Ruhezeiten. All das führt zu hoher Unzufriedenheit und kurzer Verweildauer im Job bzw. in der Branche.

Dazu kommt: Knapp mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Gastro-Bereich kann sich nicht oder nur schwer vorstellen, im jetzigen Job bis zur Pension durchzuhalten. Im Vergleich dazu sagen das 37 Prozent aller anderen Beschäftigten. 22 Prozent der Gastro-Mitarbeiter:innen wollen daher ihr Dienstverhältnis wechseln. Im Gegensatz zu 12 Prozent in allen anderen Branchen. „“Das sind Alarmsignale, die man ernst nehmen muss. Da darf es einen nicht wundern, wenn viele nicht mehr in der Gastronomie arbeiten wollen““, kritisiert AK-Präsident Andreas Stangl.

Man muss den Beschäftigten etwas bieten

Aufholbedarf gibt es in der Branche außerdem bei Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten. Hier liegt die Unzufriedenheit überdurchschnittlich bei 13 bzw. 14 Prozent. Etwa doppelt so hoch wie bei allen anderen Beschäftigten.

„“Wenn man motivierte Beschäftigte im Betrieb will, muss man ihnen auch etwas bieten. Nur mit fairer Entlohnung und guten Arbeitsbedingungen und einem Umfeld, in dem man sich wohl fühlt und weiterentwickeln kann, bleiben die Menschen auch gerne““, sagt der AK-Präsident.

Konkret fordert die AK Oberösterreich daher:

Bessere Entlohnung und bessere, gesunde und faire Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und Hotellerie.
Entwicklungsmöglichkeiten und längerfristige Perspektiven für die Beschäftigten.
Rücknahme und Neugestaltung der 2018 erfolgten Gesetzesänderungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz – insbesondere die vereinfachte Möglichkeit, im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe die tägliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden zu verkürzen.
Keine Vermittlung des AMS in Betriebe mit systematischen Arbeitsrechtsverletzungen oder Anzeigen beim Arbeitsinspektorat.

IMAS-Studie – mit Skepsis ins neue Jahr

Die Österreicherinnen und Österreicher sehen dem neuen Jahr mit Skepsis und Sorge entgegen. Nur 26 Prozent der im Rahmen der alljährlichen IMAS-Neujahrsumfrage Befragten gehen mit Zuversicht ins Jahr 2023. Schon zum dritten Mal hintereinander überwiegt der Pessimismus.

Lediglich 26 Prozent sehen der Zukunft mit Zuversicht entgegen, 32 Prozent sind skeptisch, 35 machen sich Sorgen. Eine Phase einer solchen negativen Stimmung gab es seit 1972 nicht, noch nie sei die Zuversicht bei drei Messungen hintereinander unter 30 Prozent gelegen, resümierte das IMAS-Institut, das diesen Report zum Jahreswechsel seit 1972 durchführt.

 Optimistisch am ehesten die Jungen

Während der Anteil der Zuversichtlichen auf dem Tiefpunkt und jener der Skeptischen auf einem Höchstwert stagniert, wurden die Besorgten im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte weniger – zugunsten jener, die kein Urteil abgeben wollten.

Grafik zeigt Umfrageergebnisse zum Thema Zuversicht fürs neue Jahr

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: IMASBesonders positiv eingestellt sind die jungen Menschen, 39 Prozent der 16- bis 34-Jährigen schauen mit Zuversicht voraus. Ähnlich optimistisch waren nur die Absolventen einer Höheren Schule oder Universität mit 34 Prozent. Am besorgtesten waren die Älteren mit über 60 Jahren (47 Prozent) und Pflichtschulabsolventen (44 Prozent).

Sorge Nr. 1: Teuerung löst CoV ab

Die Teuerung hat die Coronavirus-Pandemie als Sorgenthema Nummer eins abgelöst. 42 Prozent der Skeptikerinnen und Skeptiker und 52 Prozent der Besorgten gaben die Teuerung als Grund für ihre Stimmung an. Damit liegt sie mit Abstand vor Ungewissheit/Zukunftsangst bzw. Krieg/Ukraine-Krieg.

Beim Rückblick auf das vergangene Jahr ist immerhin ein positiver Trend spürbar, obwohl immer noch 60 Prozent (2021: 67 Prozent) eher negativ, aber immerhin 36 Prozent (2021: 30 Prozent) eher positiv zurückschauen.

Viele gute Vorsätze fürs Private und Umwelt

Ein Drittel der Bevölkerung hat Neujahrsvorsätze gefasst, wobei die meisten mehr Bewegung und Sport machen (45 Prozent), sich gesünder ernähren (43 Prozent) und mehr auf sich selbst achten (42 Prozent) wollen. 37 Prozent wollen mehr Zeit für Familie und Freunde finden, 31 Prozent sparsamer sein und je 23 Prozent abnehmen und ausmisten. Immerhin 23 Prozent wollen die Umwelt mehr schonen. Ein Fünftel hat den Vorsatz gefasst, mit dem Rauchen aufzuhören.

Größter Wunsch: Gesundheit

Für das neue Jahr wünscht sich ein Viertel der Befragten Gesundheit für sich und die Familie. Ein gutes Fünftel hofft, dass sich die persönliche Lebenssituation positiv entwickelt und je 16 Prozent sehnen Frieden bzw. ein Kriegsende in der Ukraine sowie ein Ende der Teuerungen herbei. Ein Leben wie vor dem Coronavirus wollen neun Prozent, sechs Prozent wünschen sich politische Veränderung oder einen Regierungswechsel und gerade einmal zwei Prozent setzen Umwelt- und Klimaschutz bzw. die Bekämpfung des Klimawandels auf ihre Wunschliste.

IMAS führt die traditionelle Neujahrsumfrage seit mehr als 50 Jahren durch. 1.000 Menschen, die repräsentativ für ganz Österreich ausgewählt worden waren, wurden persönlich befragt.

Kündigungsfristen in Hotel und Gastro

Die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter werden ab dem 1. Oktober gesetzlich an die Fristen für Angestellte angepasst. In Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher zwei auf mindestens sechs Wochen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer (AK) heute. Gestaffelt nach Dienstjahren könne die Frist bis zu fünf Monate betragen (ab 26 Dienstjahren).

Das gilt für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Frist nun vier statt wie bisher ebenfalls zwei Wochen. Stichtag für die Kündigung ist ab Oktober der Monatsletzte, bisher war eine Kündigung an jedem Tag möglich, erklärte die Gewerkschaft vida.

Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten wurde im Parlament bereits 2017 beschlossen und hätte am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen. Aufgrund der CoV-Krise wurde der Termin jedoch zunächst um sechs Monate auf den 1. Juli und dann nochmals um weitere drei Monate auf den 1. Oktober verschoben.

Führungskräfte und Home-Office

Wie verbreitet ist Remote Work unter Führungskräften, und welche persönlichen Auswirkungen auf sich selbst und das von ihnen geleitete Team ergeben sich daraus? Diesen Fragen widmet sich der Management Report des Hernstein-Instituts für Management und Leadership. Befragt wurden dazu im Mai und Juni 1.676 Führungskräfte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, davon 616 in Österreich und 1.060 in Deutschland.

Die Mehrheit der Führungskräfte (65 Prozent) hat demnach die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, bei 30 Prozent ist es aufgrund der Tätigkeit leicht möglich. Lediglich bei fünf Prozent der Befragten wird Homeoffice von der Organisation nicht zugelassen. Vor der Pandemie wurden 15 Prozent der Arbeitszeit remote geleistet, derzeit sind es mehr als die Hälfte. Für die Zukunft erwarten Führungskräfte, 39 Prozent ihrer Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden zu leisten, also bei Vollzeit zwei von fünf Arbeitstagen pro Woche.

Mehr als die Hälfte denken, dass auch die Mitarbeitenden in Zukunft teilweise im Homeoffice arbeiten werden (17 Prozent stimmen voll und ganz zu, 37 Prozent eher). Knapp drei Viertel der Führungskräfte geben an, dass sich Beschäftigte dennoch freuen würden, wieder ins Büro zurückkehren zu können. 56 Prozent rechnen außerdem mit Kostenersparnissen durch Desksharing. Zwei Drittel halten Dienstreisen künftig für eine Ausnahmeerscheinung.

Hohe Akzeptanz

Mehr als die Hälfte der Befragten geben an, dass ihre Wohnsituation voll und ganz für Homeoffice geeignet ist, weitere 32 Prozent eher. Etwa ein Viertel musste Adaptierungen oder Investitionen vornehmen, um die eigenen vier Wände Homeoffice-tauglich zu machen. Wie sehen die Umstände abseits der physischen Bedingungen aus? Fast ein Drittel gibt an, dass ihr privates Umfeld sehr verständnisvoll auf berufliche Stresssituationen im Homeoffice reagiert, die Hälfte eher. Bei Inhaberinnen und Inhabern zeigt das familiäre Umfeld besonders viel Akzeptanz: 41 Prozent antworten, dass dieses sehr verständnisvoll reagiert.

Auch von Vorgesetzten sowie Kollegen und Mitarbeitenden überwiegt laut den Befragten das Verständnis für stressige Situationen aufgrund der veränderten Arbeitsbedingungen. Und das ist auch notwendig, denn drei Viertel der Führungskräfte meinen, dass sich die berufliche und private Sphären im Homeoffice vermischen. 30 Prozent sehen dies voll und ganz als gegeben, weitere 44 Prozent eher.

Unterschiede zwischen Branchen

Etwas mehr als die Hälfte erwarten, dass die Mitarbeitenden künftig verstärkt von zu Hause aus arbeiten werden. Überdurchschnittlich ist diese Einschätzung im oberen Management (63 Prozent). Homeoffice dürfte somit Teil der Regelorganisation werden, und das wirft unter anderem die Frage nach den Auswirkungen auf die Stimmung im Team auf. Die Mehrheit der Führungskräfte stimmt der Aussage „Die meisten sind im Homeoffice lockerer, und der Umgang ist entspannter“ zu. Auf einer Skala von 1 bis 4 (1 = stimme voll und ganz zu) erreicht diese einen Durchschnittswert von 2,4 und liegt somit knapp im positiven Bereich. Dagegen wird dem Statement „Die Stimmung im Team und das Teamgefüge haben (im Homeoffice) gelitten“ mit einem Mittelwert von 2,7 eher widersprochen.

Zwar sorgt Homeoffice aus Sicht der Führungskräfte insgesamt eher für eine Verbesserung der Teamarbeit. Dennoch zeigen sich zwischen den Branchen deutliche Unterschiede: Besonders positiv ist die Einschätzung von Homeoffice im IT- und Telekom-Bereich, überdurchschnittlich skeptisch hingegen im Sozial- und Gesundheitssektor.

Land Salzburg wertet Home-Office aus

Drei Monate nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie zieht die Salzburger Landesverwaltung Bilanz über die Produktivität der Mitarbeiter im Homeoffice. Von einem Tag auf den anderen mussten statt 230 plötzlich 1.000 Angestellte von zu Hause aus arbeiten. Das Land will die Heimarbeit tageweise auf 20 Prozent ausbauen.

Homeoffice war in der Salzburger Landesverwaltung vor der Krise nicht wirklich ein Thema. In den vergangenen drei Monaten hat man aber hunderte Teleworking-Arbeitsplätze eingerichtet und ist jetzt dabei, zumindest einen Teil davon in den Regelbetrieb überzuführen – auf Basis der Erfahrungen in den bisherigen Coronavirus-Monaten. „Es muss der Mitarbeiter zu den Homeoffice-Rahmenbedingungen passen und auch sein Themengebiet. Jede Arbeit kann nicht von zu Hause aus erledigt werden und jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin ist auch nicht für diese Arbeitsweise geeignet“, sagt der für das Personal zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP).

Land will Homeoffice auf 20 Prozent anheben

Beim Land weiß man inzwischen recht genau, in welchen Abteilungen Homeoffice Sinn macht und wo es weniger angebracht ist. Leicht umzusetzen sei Homeoffice laut Schwaiger in Bereichen der Wohnbauförderung, bei generellen Förderangelegenheiten, beim Erstellen von Bescheiden und Gutachten. Nicht umsetzbar ist die Heimarbeit hingegen in den Bezirksverwaltungsbehörden. Hier müsse wegen des Parteienverkehrs eine hohe Anzahl an Mitarbeitern für den Kundenkontakt anwesend sein.

Elf Prozent der Arbeitsplätze waren beim Land vor der Pandemie als zumindest zeitweise Teleworking-Arbeitsplätze ausgestattet. Das soll nach der Krise deutlich mehr werden, das Land will auf 20 Prozent kommen. Die Mitarbeiter sollen dann tageweise von zu Hause aus arbeiten, tageweise im Büro sein.

„Output hängt vom Charakter ab, nicht von Abteilung“

Wer für Homeoffice geeignet ist, das sei primär vom betroffenen Menschen abhängig, ist man beim Land Salzburg inzwischen überzeugt – und weniger vom Umfeld, sprich von Kindern und Familie. Eine Erkenntnis hat man beim Land Salzburg in den vergangenen Wochen und Monaten übrigens noch gewonnen: Telearbeit ist tendenziell weiblich und Teilzeit, der Arbeitsplatz im Amt ist tendenziell männlich und Vollzeit.

10 Regeln zum Arbeitsschutz/Corona

Diese Regeln sollen Arbeitnehmer vor Infektion schützen (deutscher Standard ab 15.4.)

1. Bestehender Arbeitsschutz gilt weiter: Arbeitsschutzmaßnahmen, die bisher schon in den Unternehmen gelten, sollen weiter gelten – aber zusätzlich durch Infektionsschutzmaßnahmen ergängt werden. Das sei für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich.

2. Betriebsärzte sollen Unternehmen beraten: Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen die Unternehmen Hilfe von Betriebsärzten und medizinischem Personal bekommen. So soll es zum Beispiel Unterweisungen für Beschäftigte geben, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollen – gegebenenfalls auch telefonisch. Besonders bedrohte Arbeitnehmer sollen eine Einzelberatung in Anspruch nehmen können.

3. Abstand muss eingehalten werden: Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren – die sind schon jetzt in vielen Supermärkten in Form von Plexiglas-Trennern installiert.

4. Möglichst wenige Menschen auf einmal: Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro.

5. Nicht krank zur Arbeit: Für Beschäftigte gilt der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, betonte Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich geklärt ist. Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten.

6. Mundschutz: Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

7. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein: Die Arbeitgeber müssten zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Hände waschen und desinfizieren können.

8. Häufige Reinigung: Büros, Fahrzeuge und andere Flächen, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen häufiger als sonst gereinigt werden.

9. Unternehmen kooperieren mit Gesundheitsbehörden

10. Grundsatz „Gesundheit geht vor“: Heil erklärte, die Gesundheit der Beschäftigten habe zu jeder Zeit Priorität, darauf sollten vor allem Führungskräfte achten.

Corona – Informationen für Betriebe bzgl. Arbeitnehmerschutz

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


Gesunder Start ins Arbeitsleben

Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.

Junge Menschen müssen vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung schaden. Der Gesetzgeber hat daher besondere Schutzvorschriften für jugendliche ArbeitnehmerInnen erlassen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz enthält zum Beispiel Regelungen zu Mindestalter, Beschäftigungsverboten, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Bestimmungen zum Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Diese für ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 geltenden Vorschriften sind von den Betrieben verpflichtend einzuhalten. Ziel ist es, die Jugendlichen vor Arbeitsunfällen zu schützen und sie auf die Unfall- und Verletzungsgefahren aufmerksam zu machen.

Magazin

3.SVP-Forum in Salzburg

Bald ist es wieder so weit: Am 13. Juni 2019 findet in Salzburg das SVP-Forum statt. Eine gute Gelegenheit, seine Kenntnisse aufzufrischen und sich mit Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und auszutauschen. Deshalb: Gemeinsam für eine gesunde Arbeitswelt!

Sicherheitsvertrauenspersonen kennen die betriebliche Praxis und sind „direkt vor Ort“ Ansprechpartner und -partnerinnen für die Belegschaft. SVP tragen im Rahmen ihrer Informations-, Beratungs- und Mitspracheaufgaben maßgeblich dazu bei, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht nur sicher fühlen, sondern auch gesund bleiben. Dabei ist sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz gefragt.

Der Einstieg erfolgt mit einem Impulsvortrag für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „Arbeitsschutz“ mit Wolfgang Hien, Arbeits- und Gesundheitswissenschafter, Medizinsoziologe, Biografieforscher und Lehrbeauftragter der Universität Bremen. Danach kann aus verschiedenen Workshops – je einer für den Vor- bzw. Nachmittag – gewählt werden.

INFO

Arbeitsunfall-Mahnmal/Arbeitnehmer-Denkmal

DenkmalDie Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und die Arbeiterkammer Salzburg widmen allen bei der Arbeit verunglückten und an den Folgen von Berufskrankheiten verstorbenen Arbeitnehmern ein Denkmal. Am Freitag 26.4. wurde es enthüllt.

Das Denkmal soll zugleich ein Mahnmal für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sein. Die Gestaltung des Denkmals übernahm Benjamin Zsak, Schüler der HTL Hallein. Der Stadt Salzburg ist es zu verdanken, dass das Denkmal in der Hans-Webersdorfer-Straße errichtet werden konnte. Hans Webersdorfer war der erste Präsident der Arbeiterkammer Salzburg und von 1932-1939 Landessekretär der Gewerkschaft Bau-Holz.

Gehalts-„Poker“ mit dem Chef – aber wie?

Mehr Gehalt zu fordern ist vielen Beschäftigten unangenehm. Experten raten Arbeitnehmern dazu, einmal pro Jahr das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.

Als Coach hat C. K. schon viele Anekdoten zu Gehaltsverhandlungen gehört. In einem Fall kam aber auch sie lange nicht aus dem Staunen heraus: Vor 22 Jahren habe er mit seinem Chef das letzte Mal über Geld gesprochen, erzählte ihr ein Klient. Und „er war auch nicht über die Maßen unzufrieden, weil er jedes Jahr eine kleine automatische Gehaltsanpassung bekommen hatte“, erklärt die Expertin aus München.   Weiterlesen „Gehalts-„Poker“ mit dem Chef – aber wie?“

Neue Arbeitszeitregelung ab 2019!

ÖVP und FPÖ haben sich auf ein Modell zur umstrittenen Arbeitszeitflexibilisierung geeinigt. Die beiden Regierungsparteien haben sich dabei laut eigenen Angaben an einem Sozialpartner-Papier aus dem Jahr 2017 orientiert. Der Acht-Stunden-Tag soll als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben, auf freiwilliger Basis soll ab Jänner 2019 aber auch bis zu zwölf Stunden gearbeitet werden können.

Einen entsprechenden Gesetzestext haben die Koalitionsparteien am Nachmittag als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Bei der geplanten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden soll es Einschränkungen geben, heißt es in dem Papier. Für die 11. und 12. Stunde gibt es demnach bei überwiegenden persönlichen Interessen – etwa Kinderbetreuungspflichten – für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.

Die weiteren Eckpunkte der von ÖVP und FPÖ ausverhandelten Arbeitszeitregelung: Der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll gesichert bleiben, zugleich die Vier-Tage Woche gesetzlich ermöglicht werden. Neben der täglichen (acht Stunden) soll auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden beibehalten werden, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit blieben ebenfalls unberührt, heißt es. Das Modell der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden pro Tag vor.

AMS – Salzburger nur kurz arbeitslos

Durchschnittlich benötigt ein Arbeitsloser in Wien 160 Tage, um eine neue Stelle zu finden. In Tirol und Salzburg dauert die Suche am kürzesten.

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Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ein Arbeitsloser in Wien ist österreichweit am längsten ohne Beschäftigung. In Tirol sind es 92 Tage und in Salzburg Österreichweit sucht ein Arbeitsloser durchschnittlich 134 Tage, bis er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat.

OECD – Kein Reformbedarf beim AMS

(APA).Der Arbeitsmarktexperte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Christopher Prinz, kann die von der schwarz-blauen Regierung angestoßene Debatte um die Effizienz des Arbeitsmarktservices nicht nachvollziehen. „Das AMS wird international als eines der effektivsten und am besten geführten Arbeitsmarkservices gesehen“, sagte Prinz dem „Standard“.   Weiterlesen „OECD – Kein Reformbedarf beim AMS“

Seminar – Evaluierung psychischer Belastungen für Betriebsräte

9.11.2017: Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Betrieb umsetzen

Workshop für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Wann:9. November 2017, 9.00-13.00 Uhr Wo:AK Salzburg: Seminarraum 501, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Wer:AK Salzburg

Betriebsrätinnen und -räte sind häufig die Treiber für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Doch häufig werden sie von der Unternehmensleitung nicht ausreichend einbezogen und informiert. Wie dieses Vorhaben im Betrieb angegangen werden kann und welche Rechte der Betriebsrat hat, ist Thema dieses Workshops.

Aus dem Inhalt:

  • Das Gesetz zur Evaluierung psychischer Belastungen und Praxisbeispiele zum konkreten Vorgehen im Betrieb.
  • Psychische Belastung im betrieblichen Alltag – und ihre konkrete Messbarkeit.
  • Sichtweisen des Betriebsrats und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Ansätze, um die Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb zu fördern.
  • Rechte des Betriebsrats bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.
  • Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.

Kurskostenbeitrag: EUR 15,-
Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Teilnahme am Workshop kostenlos.

Anmeldung:
karin.sattlecker@ak-salzburg.at

Leiharbeiter – 38% mehr Krankenstände

Leiharbeiter fallen häufiger krankheitsbedingt aus als fest angestellte Mitarbeiter. Das geht aus einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Leiharbeiter fehlten demnach im vergangenen Jahr an durchschnittlich 20,3 Tagen. Das sind 5,6 Tage mehr als bei Arbeitnehmern in regulären Jobverhältnissen. Diese fehlten im Durchschnitt 14,7 Tage.

 Die Situation hat sich der Auswertung zufolge in den vergangenen Jahren verschlechtert. 2008 waren beispielsweise Leiharbeiter nur an 14,7 Tagen krank.

Es seien vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen, die bei Leiharbeitern zu mehr Krankheitstagen führten. Im Schnitt an 4,5 Tagen im Jahr fehlten sie aus diesem Grund. Bei Festangestellten waren es nur 2,8 Tage. Bei psychischen Erkrankungen waren es bei Leiharbeitern der Kasse zufolge durchschnittlich 3,4 Krankheitstage pro Jahr gegenüber 2,4 Tagen im Rest der Wirtschaft.

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Tagung zur Wiedereingliederung (Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz)

Tagungsinfo – Universität Salzburg 27.04.2017 zum Thema „Early interventions – Was kann betriebliches Gesundheits- & Wiedereingliederungsmanagement?“ an der Universität Salzburg. Das Thema wird aus rechtlicher und psychologischer Perspektive betrachtet.

Weitere Infos: programm-tagung-27-4-2017

Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bei Berufskraftfahrern

Aus aktuellem Anlass darf an dieser Stelle (nochmals) die AUVA-Broschüre zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bei KraftfahrerInnen vorgestellt werden.

Download

BGF wird lohnsteuer- und SV frei

Zielgerichtete Maßnahmen ab sofort lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Im Zuge der Steuerreform wurde beschlossen, dass bestimmte Formen von Gesundheitsförderung im Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Bisher galt das nur für „den geldwerten Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), die der Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.“Nun gilt die Befreiung auch für den geldwerten Vorteil aus „zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie von Impfungen.“

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Mangelnde Sicherheit – Freisprüche im Lend-Prozess

Mit den Freisprüchen ist am letzten Freitagnachmittag in Salzburg der Strafprozess nach dem Tod zweier Arbeiter in Lend zu Ende gegangen. Der hauptangeklagte Staplerverfahrer und sieben weitere Unternehmensvertreter wurden freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen „Mangelnde Sicherheit – Freisprüche im Lend-Prozess“

Mobbingthema beim Land Salzburg

Eine ehemalige Bedienstete der BH Salzburg klagt aktuell (wiederum)das Land Salzburg auf eine letztlich sechsstellige Summe wg. Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Die schon 2014 eingereichte Klage wurde gemäß einem OGH-Urteil nicht als verjährt angesehen,obwohl die Betroffene 2013 in den Ruhestand versetzt wurde. Die Materie ist nun wiederum beim Landesgericht ansässig.

Salzburg Journal 7.1.2015 – Radiobeitrag Ö-regional

„Start ins neue Arbeitsjahr“ – Radiobeitrag zum Interview mit Dr.Blind. Der Beitrag geht am 7.1.2015 zwischen  8.00 und 8.30 sowie zwischen 11:00 und 11:30 Uhr auf Sendung! Viel Spaß beim Zuhören!

ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF

Landesstudio Salzburg

Tagung „Arbeitszeit und Gesundheit“ – 24.4.2014

Risiko ArbeitszeitEinen inhaltlichen round-up zu Arbeit – Arbeitszeit – Gesundheit gab es am 24.4.2013 im Brunauerzentrum Salzburg. Fachspezifisch besonders interessant war der Vortrag von Prof.Dr. Friedhelm Nachreiner zum Risikofaktor Arbeitszeit,bei dem u.a. auch eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen betriebl. Arbeitssysteme als „unabdingbar“ bezeichnet wurde.

 

ASchG 2013 – mediale „Schützenhilfe“ oft ungewollt problematisch

ASCHG2013
ASCHG2013

Schwieriger Umgang mit dem ASchG 2013 – medial oft gut gemeint aber praktisch unbrauchbar: ein Beispiel hierfür war der im Mai 2013 der WKS-Artikel (ausbildungsbezogen) zur Relevanz der Arbeitspsychologie/Arbeitsmedizin bzgl. AschG 2013 (vgl. http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/05/27/aschg-umsetzung-qualitatssicherung-unscharfen-aufarbeiten-haben-arbeitsmediziner-eine-arbeitspsychologie-ausbildung/ ) . Nunmehr ist ein ähnlicher Lapsus den SN vom 8.2.2014 (Printausgabe) zu entnehmen. „Mit Belastungen richtig umgehen“ wird nach Kurzbezug zum ASchG 2013 inhaltlich in eine Gesund Führen – Materie umgewandelt. Zu welchen praktischen Problemen dies führen kann ist hier einsehbar.     Weiterlesen „ASchG 2013 – mediale „Schützenhilfe“ oft ungewollt problematisch“

ASchG 2013 – Umsetzungshilfe

Ein Praxistipp aus gegebenem Anlass – vollständige und gesetzeskompatible Evaluierungen arbeitsbedingter psychischer Belastungen benötigen auch ein entsprechendes Dokumentationswesen.

Eine einschlägige Broschüre des BMASK kann hier enorm weiterhelfen. Zum Download

Arbeitspsychologie vs. Arbeitsmedizin

salzburg1.jpgSalzburger Wirtschaft 20/2013

In der SW 20/2013 (Seite 20) ist vor kurzem ein Artikel zur ASchG 2013 – Umsetzung erschienen,der summa summarum brauchbare Hinweise beinhaltet. Im Sinne betrieblicher Qualitätssicherung fragwürdig ist es allerdings, ebendort die per ASchG 2013 extrem  aufgewertete Rolle der Arbeitspsychologie im Betrieb via Hinweis auf eine „Arbeitspsychologie-Ausbildung“ der Arbeitsmediziner wieder hinausreklamieren zu wollen. Warum dies sachlich unpassend erscheint erfährt man hier.