Zertifikat

Qualitätssicherung konkret:

Gesicherte fachliche Qualität,Rechtssicherheit und Effizienz bieten insbesondere im ASchG 2013 – Zusammenhang (Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen) nur entsprechend zertifizierte Arbeitspsychologen.

Hinweis: Auch im Kontext der sog. 25% Regelung bzgl. Präventionszeiten ist dieser Aspekt natürlich wesentlich.