Qualitätssicherung konkret:
Gesicherte fachliche Qualität,Rechtssicherheit und Effizienz bieten insbesondere im ASchG 2013 – Zusammenhang (Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen) nur entsprechend zertifizierte Arbeitspsychologen.
Hinweis: Auch im Kontext der sog. 25% Regelung bzgl. Präventionszeiten ist dieser Aspekt natürlich wesentlich.
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