Diskriminierungsschutz im Berufsleben wird erweitert

Wer Kinder betreuen oder Angehörige pflegen muss, ist ab heute durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung im Berufsleben geschützt. Vor der Änderung mussten Betroffene nachweisen, dass die Diskriminierung mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, und Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer sehen darin einen Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Zuvor habe man glaubhaft machen müssen, dass es bei Diskriminierung rund um die Vereinbarkeit einen Bezug zum eigenen Geschlecht gebe, sagte Konstatzky im Gespräch mit der APA. Das habe Geschlechterrollen, etwa, dass Frauen für die Sorgearbeit zuständig seien, weiter einzementiert, so Hammer.

Mit der Änderung schütze das Gesetz nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rechte mit Bezug zur Vereinbarkeit in Anspruch nehmen, vor Diskriminierung. Dabei geht es etwa um flexible Arbeitszeiten, Karenzen zur Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern. Die Expertinnen sehen die Gesetzesänderung auch als Auftrag für Unternehmen, vermehrt für Vereinbarkeit zu sorgen.

Mit Blick auf Lebensrealitäten „große Verbesserung“

Gar nicht im Gesetz ausgedrückt gewesen sei bisher das Thema Pflege von Angehörigen. Nur wenn eine Verbindung zur Geschlechterrolle aufgebaut werden konnte, habe man sich darauf berufen können. „Das ist im Hinblick auf die Lebensrealität von vielen Menschen wirklich eine ganz große Verbesserung“, ist Konstatzky überzeugt.

Vom Gesetz gedeckt sei nun etwa der Fall, dass man sich aufgrund der Pflege der kranken Mutter in Teilzeit oder Karenz befindet und später den ursprünglichen Job nicht wieder erhält, nennt sie ein Beispiel. Nun sei es möglich, Schadenersatz für die Würdeverletzung und die Wiederherstellung der vorherigen Arbeitsbedingungen zu erhalten, erklärte Hammer.

Studien zur Gastro-Arbeit (OTS)

Arbeiten in der Gastronomie ist oft ungustiös. Das zeigt eine Studie des FORBA-Instituts. Diese wurde heute von der AK Wien und der Gewerkschaft VIDA präsentiert. Auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich kann das belegen. Die Beschäftigten in der Gastronomie sind gestresst und unzufrieden. „“Da überrascht es nicht, dass viele ihren Job in der Gastronomie aufgeben und sich beruflich verändern wollen. Es braucht dringend bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung““, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Eine aktuelle Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) zeigt, dass einem die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie vielfach den Appetit verderben. Das vermelden die AK Wien und die Gewerkschaft VIDA heute in einer Pressekonferenz. Dieser Befund lässt sich auch mit Daten aus dem Österreichischen Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich bekräftigen. Denn laut Index leidet mehr als ein Drittel der Gastronomiebeschäftigten unter ständigem Arbeitsdruck – mehr als in allen anderen Branchen. Überlange Arbeitszeiten, Dienste am Abend und an den Wochenenden und ständige Überstunden stehen auf der Tagesordnung. Oftmals in Verbindung mit schlechter Entlohnung und Missachtung von Ruhezeiten. All das führt zu hoher Unzufriedenheit und kurzer Verweildauer im Job bzw. in der Branche.

Dazu kommt: Knapp mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Gastro-Bereich kann sich nicht oder nur schwer vorstellen, im jetzigen Job bis zur Pension durchzuhalten. Im Vergleich dazu sagen das 37 Prozent aller anderen Beschäftigten. 22 Prozent der Gastro-Mitarbeiter:innen wollen daher ihr Dienstverhältnis wechseln. Im Gegensatz zu 12 Prozent in allen anderen Branchen. „“Das sind Alarmsignale, die man ernst nehmen muss. Da darf es einen nicht wundern, wenn viele nicht mehr in der Gastronomie arbeiten wollen““, kritisiert AK-Präsident Andreas Stangl.

Man muss den Beschäftigten etwas bieten

Aufholbedarf gibt es in der Branche außerdem bei Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten. Hier liegt die Unzufriedenheit überdurchschnittlich bei 13 bzw. 14 Prozent. Etwa doppelt so hoch wie bei allen anderen Beschäftigten.

„“Wenn man motivierte Beschäftigte im Betrieb will, muss man ihnen auch etwas bieten. Nur mit fairer Entlohnung und guten Arbeitsbedingungen und einem Umfeld, in dem man sich wohl fühlt und weiterentwickeln kann, bleiben die Menschen auch gerne““, sagt der AK-Präsident.

Konkret fordert die AK Oberösterreich daher:

Bessere Entlohnung und bessere, gesunde und faire Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und Hotellerie.
Entwicklungsmöglichkeiten und längerfristige Perspektiven für die Beschäftigten.
Rücknahme und Neugestaltung der 2018 erfolgten Gesetzesänderungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz – insbesondere die vereinfachte Möglichkeit, im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe die tägliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden zu verkürzen.
Keine Vermittlung des AMS in Betriebe mit systematischen Arbeitsrechtsverletzungen oder Anzeigen beim Arbeitsinspektorat.

SALK verstärkt Schutz der Mitarbeiter

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) kündigen an, künftig noch mehr auf den Schutz der Belegschaft an ihren Arbeitsplätzen achten zu wollen. Seit Juni 2021 hat die Gewalt-Meldestelle im Spital 128 Fälle verzeichnet, bei denen Mitarbeiter bedroht, geschlagen oder sexuell belästigt wurden.

Auffallend ist dabei, dass es Abteilungen gibt, in denen Patienten besonders oft gewalttätig werden. In der Notaufnahme für Erwachsene am Uniklinikum ist seit September ein eigener Security-Mitarbeiter angestellt. Bald sollen auch Notfallknöpfe für das Personal kommen, mit denen automatisch die Polizei gerufen wird.

Im Krankenhaus hängen jetzt überall Hinweisschilder – sie sollen die Patienten darauf aufmerksam machen, dass jede Drohung und jeder Angriff angezeigt wird. Möbel sind festgeschraubt, damit sie nicht zur Waffe werden, gefährliches Büromaterial wie Scheren sind sicher verstaut.

„Bemühen uns um individuell bestmögliche Maßnahmen“

Wenn es trotzdem zu einem Vorfall kommt, können Betroffene das bei der Meldestelle – entweder anonym oder mit Klarnahmen – dokumentieren. Je nach Fall werde entsprechend reagiert, sagt Marianne Paki, Risikomanagerin bei den SALK.

„Wenn ein Mitarbeiter sich in diesem Zusammenhang an uns wendet, dann probieren wir, die für ihn oder sie persönlich bestmögliche Maßnahme zu treffen. Da können wir zum Beispiel Supervision anbieten oder etwa auch Einheiten in unserer klinischen Psychologie. Wir können aber auch einem Wunsch nach technischen Hilfsmitteln wie Sicherheitstüren oder einer Gegensprechanlage nachkommen. Es geht immer darum, die Situation für die MitarbeiterInnen zu verbessern.“

„Personal soll Dienst ohne Angst verrichten können“

Im Endeffekt gehe es darum, den Arbeitsplatz sicher zu machen, damit das Personal ohne Angst seinen Dienst verrichten kann, betont Paki.

Kündigungsfristen in Hotel und Gastro

Die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter werden ab dem 1. Oktober gesetzlich an die Fristen für Angestellte angepasst. In Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher zwei auf mindestens sechs Wochen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer (AK) heute. Gestaffelt nach Dienstjahren könne die Frist bis zu fünf Monate betragen (ab 26 Dienstjahren).

Das gilt für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Frist nun vier statt wie bisher ebenfalls zwei Wochen. Stichtag für die Kündigung ist ab Oktober der Monatsletzte, bisher war eine Kündigung an jedem Tag möglich, erklärte die Gewerkschaft vida.

Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten wurde im Parlament bereits 2017 beschlossen und hätte am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen. Aufgrund der CoV-Krise wurde der Termin jedoch zunächst um sechs Monate auf den 1. Juli und dann nochmals um weitere drei Monate auf den 1. Oktober verschoben.

Lockdown in Salzburg

Greil für härteren Lockdown: Politik winkt ab

Richard Greil, Krebsspezialist und Virologe am Uniklinikum Salzburg, spricht sich für einen härteren Lockdown über Ostern auch in Salzburg aus. Die CoV-Zahlen seien auch in Salzburg hoch. Die Politik winkt jedoch ab.

In Salzburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei rund 280, in Niederösterreich knapp darunter, im Burgenland und in Wien höher. Die Maßnahmen für den Osten Österreichs würden daher auch Salzburg gut anstehen, sagt der Krebsspezialist und Virologe Greil: „Faktum ist, dass wir noch längere Zeit entsprechende Disziplin brauchen. Und wir müssen aufpassen, dass die Situation über die Osterfeiertage nicht wieder entgleitet. Daher wäre mir persönlich durchaus sehr recht, wenn wir österreichweit zu diesem Thema einen Gleichklang in allen Bundesländern hätten.“

 Stöckl: „Nicht einmal die Hälfte der Intensivbetten belegt“

Die Politik in Salzburg will von einem neuerdings „Osterruhe“ genannten Lockdown allerdings nichts wissen. Man liege in der CoV-Eskalationsstufe auf Stufe drei der siebenstufigen Skala, betont Gesundheitsreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP). Nicht einmal die Hälfte der Intensivbetten sei derzeit belegt.

Dem entgegnet Spitzenmediziner Greil unter Verweis auf CoV-Patienten im Spital allgemein und auf Intensivstationen im Besonderen: „Wir reden von einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Patientenzahlen innerhalb von vier Wochen. Somit ist völlig unstrittig, dass da eine hohe Dynamik vorhanden ist.“

Politik von vielen Seiten unter Druck

Dass die Politik derzeit von vielen Seiten unter Druck stehe, gesteht Gesundheitsreferent Stöckl ein. Er meint damit auch den Druck aus der Wirtschaft. Im Europark bestätigt man, dass das Ostergeschäft auf Hochtouren laufe.

Salzburger Martin Kocher neuer Arbeitsminister

„Selbst wenn es nochmals einen Lockdown im Frühjahr gibt, sind die Wachstumsaussichten besser, weil einfach das 2. Halbjahr besser werden wird“, versprühte der neue Arbeitsminister Martin Kocher beim virtuellen Neujahrsempfang des Businessclubs „Club Tirol“ am Montagabend Optimismus für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes im heurigen Jahr.

Kocher wurde ursprünglich eingeladen, um als Chef des Wirtschaftsforschungsinstitutes IHS einen Ausblick auf die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2021 zu geben. Trotz der kurzfristig erfolgten Angelobung als neuer Arbeitsminister kam er der Einladung des Clubs der Tiroler in Wien nach.

Kocher und das IHS erwarten für das heurige Jahr ein Wirtschaftswachstum von 3,1 Prozent. „Entscheidend wird sein, wenn wir ab Mai etwa mit den Impfungen die Pandemie in den Griff bekommen und dann Lockerungen möglich sind – dann lässt sich vieles aufholen“, sagte der Arbeitsminister vor rund 100 Club-Mitgliedern.

Kocher ortet aber auch zahlreiche mögliche Probleme: „Ich fürchte, dass es in einigen Branchen, etwa dem Tourismus, nach der Pandemie einen Nachholeffekt geben wird und wirtschaftlich eigentlich gesunde Betriebe vom Markt verdrängt werden könnten.“

Die aktuellsten Meldungen

Unterdessen gibt es weiteres Lob für die Bestellung von Kocher zum neuen Arbeitsminister. Kocher, der als Professor auch am MCI und an der Uni Innsbruck eine Reihe von Lehrveranstaltungen abgehalten hat, sei „ein Profi und ein Volltreffer für das Land“, sagt MCI-Rektor Andreas Altmann. Er sei über den rasch erfolgten Wechsel des bisherigen IHS-Chefs in die Politik „überrascht gewesen, aber sehr positiv, dass er das macht“, betont Altmann. Er kenne den Neo-Minister seit vielen Jahren als hochintelligenten Fachmann, der neben Finanz- und Wirtschaftswissen auch hohe soziale Kompetenz besitze. Der gebürtige Salzburger sei quasi auch Wahl-Tiroler, mit seinem Wechsel in die Regierung werde in jedem Fall auch der gesamte Westen Österreichs politisch gestärkt.

Corona – Informationen für Betriebe bzgl. Arbeitnehmerschutz

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


Gesunder Start ins Arbeitsleben

Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.

Junge Menschen müssen vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung schaden. Der Gesetzgeber hat daher besondere Schutzvorschriften für jugendliche ArbeitnehmerInnen erlassen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz enthält zum Beispiel Regelungen zu Mindestalter, Beschäftigungsverboten, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Bestimmungen zum Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Diese für ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 geltenden Vorschriften sind von den Betrieben verpflichtend einzuhalten. Ziel ist es, die Jugendlichen vor Arbeitsunfällen zu schützen und sie auf die Unfall- und Verletzungsgefahren aufmerksam zu machen.

Magazin

Arbeitsplatzevaluierung mit EVALOG

In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.

Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.

Hintergrund

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …

  1. ein niedrigschwelliges und anwendungsfreundliches (aber wissenschaftlich fundiertes) Verfahrens zur Evaluierung psychischer Belastungen,
  2. welches im Rahmen eines vertrauensvollen Face-To-Face Dialogs
  3. unter Zuhilfenahme eines kompakten und praktisch handhabbaren Leitfadens (Wegweiser)
  4. von verantwortungsbewussten betrieblichen Verantwortungsträgern

zum Einsatz gebracht werden kann.

Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.

Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.

Wir beraten Sie gerne!

Seminar – Evaluierung psychischer Belastungen für Betriebsräte

9.11.2017: Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Betrieb umsetzen

Workshop für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Wann:9. November 2017, 9.00-13.00 Uhr Wo:AK Salzburg: Seminarraum 501, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Wer:AK Salzburg

Betriebsrätinnen und -räte sind häufig die Treiber für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Doch häufig werden sie von der Unternehmensleitung nicht ausreichend einbezogen und informiert. Wie dieses Vorhaben im Betrieb angegangen werden kann und welche Rechte der Betriebsrat hat, ist Thema dieses Workshops.

Aus dem Inhalt:

  • Das Gesetz zur Evaluierung psychischer Belastungen und Praxisbeispiele zum konkreten Vorgehen im Betrieb.
  • Psychische Belastung im betrieblichen Alltag – und ihre konkrete Messbarkeit.
  • Sichtweisen des Betriebsrats und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Ansätze, um die Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb zu fördern.
  • Rechte des Betriebsrats bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.
  • Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.

Kurskostenbeitrag: EUR 15,-
Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Teilnahme am Workshop kostenlos.

Anmeldung:
karin.sattlecker@ak-salzburg.at

Forum Safety 27.-29.6.2017 – 10% Rabatt für Kunden/Interessenten

Unsere Kunden/Interessenten können sich ab sofort bei uns via office@arbeitspsychologie-online.at 10% Teilnehmerrrabatt auf die angeführte Veranstaltung abholen.

Vortrag Dr.Blind -Forum Sicherheit: Safety – Wien 27.-29.6.2017

Forum Sicherheit: Safety

27.06.2017 – 29.06.2017, Wien – Info

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis

  • Alternsgerechte Arbeitsplätze: Erfahren Sie wie altersspezifische Unfall- und Gesundheitsrisiken minimiert werden können
  • Belastungsfaktor Lärm: Welche Präventionsmaßnahmen können getroffen werden?
  • Wirkung und Gefahren von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz
  • Wie bekommt man das Thema Sicherheit in die Köpfe?
  • Damit Sie wieder ruhig schlafen können: Schwachstellen und Risiken identifizieren – aber wie?

Vortrag Dr.Blind,27.6.2017 – 15.30 h

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Ein Thema, das Aufmerksamkeit verlangt

  • Psychische Belastungen und Beanspruchungen – arbeitspsychologische Grundlagen
  • Psychische Belastungen in der betrieblichen Realität
  • Präventionsmöglichkeiten
  • Wie können psychische Belastungen evaluiert werden?
  • Maßnahmenableitung und -planung im Kontext des ASchG
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Mag. Dr. Christian Blind, Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologe

Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bei Berufskraftfahrern

Aus aktuellem Anlass darf an dieser Stelle (nochmals) die AUVA-Broschüre zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen bei KraftfahrerInnen vorgestellt werden.

Download

Mangelnde Sicherheit – Freisprüche im Lend-Prozess

Mit den Freisprüchen ist am letzten Freitagnachmittag in Salzburg der Strafprozess nach dem Tod zweier Arbeiter in Lend zu Ende gegangen. Der hauptangeklagte Staplerverfahrer und sieben weitere Unternehmensvertreter wurden freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen „Mangelnde Sicherheit – Freisprüche im Lend-Prozess“

Unsere Förderaktion: einfach und effizient evaluieren!

Nur in den Sommermonaten 2016  – wir bieten allen Salzburger KMU bis 50 Mitarbeitern 33% Rabatt auf den Tagsatz. ASCHG-kompatible Evaluierungen an nur einem Einsatztag sind somit ab EUR 990,00 möglich.

Bei Interesse einfach anfragen!

Regionaler Fachbeitrag SN 12.6.2015

Neu erschienen: Interview Dr.Blind zu BGF/Evaluierung psychischer Belastungen in den Salzburger Nachrichten/Sonderbeilage, 12.6.2015  „Beste Arbeitgeber“ (S.70 – 73). Einfach reinschaun!

Salzburg Journal 7.1.2015 – Radiobeitrag Ö-regional

„Start ins neue Arbeitsjahr“ – Radiobeitrag zum Interview mit Dr.Blind. Der Beitrag geht am 7.1.2015 zwischen  8.00 und 8.30 sowie zwischen 11:00 und 11:30 Uhr auf Sendung! Viel Spaß beim Zuhören!

ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF

Landesstudio Salzburg

Im Baugewerbe wird evaluiert!

Klassischerweise ist das Baugewerbe ein anforderungsreiches und unfallträchtiges Arbeitsfeld. Mittlerweile ist auch hier die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen angekommen – regionale und überregionale Akteure finden hier eine Handlungsanleitung der Bundesinnung.

Tagung „Arbeitszeit und Gesundheit“ – 24.4.2014

Risiko ArbeitszeitEinen inhaltlichen round-up zu Arbeit – Arbeitszeit – Gesundheit gab es am 24.4.2013 im Brunauerzentrum Salzburg. Fachspezifisch besonders interessant war der Vortrag von Prof.Dr. Friedhelm Nachreiner zum Risikofaktor Arbeitszeit,bei dem u.a. auch eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen betriebl. Arbeitssysteme als „unabdingbar“ bezeichnet wurde.

 

ASchG 2013 – mediale „Schützenhilfe“ oft ungewollt problematisch

ASCHG2013
ASCHG2013

Schwieriger Umgang mit dem ASchG 2013 – medial oft gut gemeint aber praktisch unbrauchbar: ein Beispiel hierfür war der im Mai 2013 der WKS-Artikel (ausbildungsbezogen) zur Relevanz der Arbeitspsychologie/Arbeitsmedizin bzgl. AschG 2013 (vgl. http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/05/27/aschg-umsetzung-qualitatssicherung-unscharfen-aufarbeiten-haben-arbeitsmediziner-eine-arbeitspsychologie-ausbildung/ ) . Nunmehr ist ein ähnlicher Lapsus den SN vom 8.2.2014 (Printausgabe) zu entnehmen. „Mit Belastungen richtig umgehen“ wird nach Kurzbezug zum ASchG 2013 inhaltlich in eine Gesund Führen – Materie umgewandelt. Zu welchen praktischen Problemen dies führen kann ist hier einsehbar.     Weiterlesen „ASchG 2013 – mediale „Schützenhilfe“ oft ungewollt problematisch“

ASchG 2013 – Umsetzungshilfe

Ein Praxistipp aus gegebenem Anlass – vollständige und gesetzeskompatible Evaluierungen arbeitsbedingter psychischer Belastungen benötigen auch ein entsprechendes Dokumentationswesen.

Eine einschlägige Broschüre des BMASK kann hier enorm weiterhelfen. Zum Download

Nachlese: AK-Veranstaltung 19.3.,Parkhotel: Evaluierung psychischer Belastungen

Nachlese AK-Veranstaltung: Evaluierung psychischer Belastungen, Parkhotel Salzburg 13.00 – 17.00 h.

Die Veranstaltung war mit geschätzten 250 Teilnehmern ein Riesenerfolg. Neben allgemein großem Interesse an der Fachmaterie war der völlig unterschiedliche Informationsstand der Teilnehmerinnen auffällig und zu erwarten. Heiße Diskussionen gab es auch über die Notwendigkeit die arbeitspsychologische Expertise in die Betriebe zu bringen (Statement hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/01/10/arbeitspsychologe-im-betrieb-die-gretchenfrage-pflicht-oder-kur/ ).

Vortrag Dr.Hoffmann: Vortrag_Dr._Hofmann_2013

Infos über die Mitwirkungsrechte des BR bei der Evaluierung gibt es hier: http://www.jusline.at/92a_Arbeitsschutz_ArbVG.html .

Webseite zur Evaluierung: www.evaluierung-psychischer-Belastungen.at

51.Personalmanagement-Forum bei TECAN,Salzburg. Thema „Belastungsevaluierung“.

TECANDas 51.Personalmanagement-Forum (Veranstalter) fand am 13.3.2013 in den Räumlichkeiten der einladenden Fa. TECAN,Salzburg/Grödig statt.

Neben einer hochinteressanten Führung durch das Unternehmen und einer internen Unternehmenspräsentation gab es Vorträge vom Arbeitsinspektorat Salzburg und AMD/Mag.Huber. Thema war die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen gemäß ASchG-Novelle 2013. Neben den Gesetzes- und Umsetzungsinformationen wurde -bei hoher Teilnehmerzahl- rasch klar,daß  hier vor Ort noch jede Menge Informations- und Diskussionsbedarf besteht.

Hinweis für Umsetzungsorientierte: der einschlägige Leitfaden des BMASK beschreibt auf 42 Seiten detailliertest,wie eine rechtlich abgesicherte,fachlich korrekte (Erst-)Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen auszusehen hat.

Leitfaden:

Arbeitspsychologie Salzburg Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

    Seminar und Beratung:

     Arbeitspsychologie Salzburg Evaluierungsseminar

News zur Arbeitsplatzevaluierung

Für die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen … weiterlesen

ASchG-Novelle innovativ

Lob aus Deutschland 🙂

Manchmal hat auch Österreich die Nase vorn – die gesetzl. Evaluierungspflicht für psychische Belastungen ist im europäischen Maßstab vorbildlich. Vgl. auch:

“ Die Österreicher sind schneller …

Dienstag, 15. Januar 2013 – 07:13

… als die Deutschen.

http://kompetenzzentrum-arbeitspsychologie.at/2013/01/14/wie-kontrolliert-die-arbeitsinspektion/

KOMPETENZZENTRUM ARBEITSPSYCHOLOGIE – Info: Evaluierung psychischer Belastungen verpflichtend ab 1.1.2013! www.evaluierung-psychischer-belastungen.at ASchG-Novelle 2012 / 2013 „

Thema ASchG neu/Arbeitspsychologie im Nationalrat

Die 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle

Eindeutige Aufwertung der Arbeitspsychologie und Evaluierungspflicht psychischer Belastungen (anlassunabhängig) sind wesentliche Eckpfeiler des ASchG neu. Gepaart mit der verpflichtenden Anwendung validierter arbeitspsychologischer Verfahren (AI-Vorgaben)  bedeutet dies das Entrè der Arbeitspsychologie in die Betriebe – und zwar auf gesetzlicher Basis. Zusatzinfo

Arbeitspsychologie Info & Seminare

Seminare – Evaluierung psychischer Belastungen

2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung psychischer Belastungen

Zielgruppe ASchG-Verantwortliche/Personalisten/Führungskräfte

Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).

Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!

Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.

Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?

All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!

Weitere Infos/Anfrage/Buchung

Arbeitspsychologie – Salzburg. Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen auf unserer lokalen Webseite – Dr.Blind & Team, Salzburg!

Wir verstehen uns als lokaler und österreichweiter Arbeitspsychologie-Dienstleister (Spektrum: Beratung – Coaching – Training – Projekte; Anfrage-/Kontaktformular österreichweit) für Betriebe und Arbeitnehmer/Innen mit einer neuen, zusätzlichen Online – Angebotsschiene.

NEU – ASchG-Novelle! Verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb ab 1.1.2013! www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

NEU zur ASchG-Novelle 2012: 2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung psychischer BelastungenZielgruppe ASchG-Verantwortliche/Spezialisten/Führungskräfte

Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden,Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012). Weitere Infos

Allgemeine HOMEPAGE DR. BLIND – www.arbeitspsychologie-online.at

Arbeitspsychologie Salzburg

HP-Auszug: einige Informationen über unser Selbstverständnis und unseren Zugang zum Thema „Arbeitspsychologie“.

Kernkompetenzen

– Unsere Kernkompetenzen liegen in den Themenbereichen Arbeitspsychologie und Betriebliche Gesundheitsförderung sowie CSR (Corporate Social Responsibility) .

– Beratung, Coaching, Forschung und Training sind wesentliche Elemente unserer Dienstleistungspalette.

– Inhalt und Zielrichtung sämtlicher Dienstleistungen sind Problemorientierung, Methodentransparenz und Effizienz.

Methodik

Unser Beratungsansatz entspricht den aktuellen Anforderungen des Human-Resources-Bereichs und ist in diesem Sinne ganzheitlich,marktnahe,problemorientiert und stützt sich auch auf Online-Angebote/Social Media.

Einzelberatungen erfolgen einfach auf Basis Terminvereinbarung.

Für Projekte gilt: nach einem Erstgespräch mit strukturierter Bedarfsanalyse offerieren wir binnen weniger Tage ein problembezogenes Maßnahmenpaket (Grobkonzept).

Nach erfolgter Beauftragung legen wir ein Feinkonzept samt detailliertem Projektablaufplan zur Umsetzung vor. In zeitnaher Abstimmung mit unseren betrieblichen Ansprechpartnern beginnen die vereinbarten Interventionen.

Themenfelder (Auswahl)

  • Arbeitspsychologische Beratung (auch online)
  • Arbeitspsychologische Analysen/ Evaluierung psychischer Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Führung & Sozialkompetenz
  • Burn-Out Prävention & Stressmanagement
  • Arbeitsbewältigungstrainining, Anerkennender Erfahrungsaustausch
  • Konfliktmanagement,Beratung zu Fragen des Personaleinsatzes und der Personalentwicklung
  • Demografiemanagement – Arbeit & Alter
  • Arbeitspsychologische Beratung/Sprechstunde im Betrieb (AnSchG-Präventivkraft)
  • Wirtschaftsethik/CSR

Weitere Informationen: AnSchG-Infos Online-Beratung Referenzen Seminare

Anfrage-/Kontaktformular, österreichweit

Sie möchten eine aktuelle betriebliche Problemlage bearbeiten oder mehr über unsere Dienstleistungsangebote erfahren? Sie benötigen eine zeitnahe Beratung?

Dann kontaktieren Sie uns online/offline via (Impressum)

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Arbeitspsychologie-Team

Mag.Dr. Christian Blind

Arbeits-,Wirtschafts-,Organisationspsychologie (ASchG- §82 zertifiziert)

Betriebliche Gesundheitsförderung (Forum BGF)

Henri-Dunant-Str. 38/3
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0)664 957 60 50 (office/A1 over IP)
Tel.: +43 (0)676 432 85 21 (mobile)

Homepage: www.arbeitspsychologie-online.at

Evaluierungen: www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

Forum BGF: www.betrieblichegesundheitsfoerderung.org

Interna: Kompetenzzentrum Arbeitspsychologie (fachintern)

Email: office@arbeitspsychologie-online.at

Direkt: Anfrage-/Kontaktformular

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Wir beraten Sie gerne!