Die Bayerische Landesregierung arbeitet an einem Gesetz, das die Versorgung psychisch kranker Menschen im Bundesland neu regeln soll. Im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).
Oberstes Ziel ist dabei die Gefahrenabwehr. Vor allem soll das neue Gesetz regeln, was passiert, wenn psychisch Kranke als gefährlich für sich selbst oder andere eingeschätzt und dann, eventuell gegen ihren Willen, in einer Klinik untergebracht werden. Weiterlesen „Restriktives Psychiatrie-Gesetz in Bayern geplant“
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