Anerkennung im Betrieb – Interview Prof. Siegrist

siegrist1siegrist2siegrist3 SN 22.9.19

Gesunder Start ins Arbeitsleben

Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.

Junge Menschen müssen vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung schaden. Der Gesetzgeber hat daher besondere Schutzvorschriften für jugendliche ArbeitnehmerInnen erlassen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz enthält zum Beispiel Regelungen zu Mindestalter, Beschäftigungsverboten, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Bestimmungen zum Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Diese für ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 geltenden Vorschriften sind von den Betrieben verpflichtend einzuhalten. Ziel ist es, die Jugendlichen vor Arbeitsunfällen zu schützen und sie auf die Unfall- und Verletzungsgefahren aufmerksam zu machen.

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