Die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter werden ab dem 1. Oktober gesetzlich an die Fristen für Angestellte angepasst. In Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher zwei auf mindestens sechs Wochen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer (AK) heute. Gestaffelt nach Dienstjahren könne die Frist bis zu fünf Monate betragen (ab 26 Dienstjahren).
Das gilt für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Frist nun vier statt wie bisher ebenfalls zwei Wochen. Stichtag für die Kündigung ist ab Oktober der Monatsletzte, bisher war eine Kündigung an jedem Tag möglich, erklärte die Gewerkschaft vida.
Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten wurde im Parlament bereits 2017 beschlossen und hätte am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen. Aufgrund der CoV-Krise wurde der Termin jedoch zunächst um sechs Monate auf den 1. Juli und dann nochmals um weitere drei Monate auf den 1. Oktober verschoben.