In der SW 20/2013 (Seite 20) ist vor kurzem ein Artikel zur ASchG 2013 – Umsetzung erschienen,der summa summarum brauchbare Hinweise beinhaltet. Im Sinne betrieblicher Qualitätssicherung fragwürdig ist es allerdings, ebendort die per ASchG 2013 extrem aufgewertete Rolle der Arbeitspsychologie im Betrieb via Hinweis auf eine „Arbeitspsychologie-Ausbildung“ der Arbeitsmediziner wieder hinausreklamieren zu wollen. Warum dies sachlich unpassend erscheint erfährt man hier.
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