Eine ehemalige Bedienstete der BH Salzburg klagt aktuell (wiederum)das Land Salzburg auf eine letztlich sechsstellige Summe wg. Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Die schon 2014 eingereichte Klage wurde gemäß einem OGH-Urteil nicht als verjährt angesehen,obwohl die Betroffene 2013 in den Ruhestand versetzt wurde. Die Materie ist nun wiederum beim Landesgericht ansässig.