Zielgerichtete Maßnahmen ab sofort lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
Im Zuge der Steuerreform wurde beschlossen, dass bestimmte Formen von Gesundheitsförderung im Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Bisher galt das nur für „den geldwerten Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), die der Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.“Nun gilt die Befreiung auch für den geldwerten Vorteil aus „zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie von Impfungen.“