AK Tirol: Mehr Schutz bei Hitze
Trotz aktueller Hitzewarnung gibt es laut Arbeiterkammer (AK) Tirol keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind. Die AK fordert daher eine Anpassung des Arbeitsrechts, besonders angesichts der Klimakrise.
Verpflichtende Schutzmaßnahmen für Außenarbeiter
Nicht nur für Bauarbeiter, sondern für alle Beschäftigten, die ihre Arbeit im Freien ausüben, stellten die zunehmende Hitze und UV-Strahlung eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefahr dar, so Zangerl. Deshalb fordert die AK einen zusätzlichen Schutz dieser Berufsgruppen, etwa durch gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung oder die Pflicht zur unverzüglichen Einstellung von körperlicher Arbeit bei Ozonalarm. „Die bestehende Arbeitsstättenverordnung muss reformiert werden, da diese für auswärtige Arbeitsstellen nicht greift.“ Für systemrelevante Berufe wie Rettung oder Sicherheitsdienste müsse es etwa mehr bezahlte Pausen geben.
Temperaturobergrenzen in Innenräumen
Auch für Innenräume seien entsprechende Anpassungen im Arbeitsrecht nötig. Ab einer Raumtemperatur von 30 Grad fordert die AK bezahlt hitzefrei, solange keine kühlere Alternative angeboten werden könne. Extreme Hitze betreffe nämlich auch Fabrikhallen, Fahrerkabinen z. B. in Bussen und auch Baufahrzeugen und Kränen, aber auch schlecht isolierte Büros, die starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Sollten Vorgesetzte nicht für Abkühlung sorgen, empfiehlt die AK Tirol, sich an den Betriebsrat, die Sicherheitsvertrauensperson bzw. Arbeitsmedizinerin zu wenden. Auch das Arbeitsinspektorat und die AK Tirol seien Ansprechpartner.